AGB

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (»AGB«) gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Bestätigungen und Verkäufe von Produkten (»Produkte«) durch Kuzco Art Maison oder eine ihrer niederländischen Niederlassungen (»Kuzco«) an einen Käufer (»Käufer«). Soweit sachdienlich, umfasst der Begriff »Käufer« auch Kunden, Klienten, Wiederverkäufer und Vertriebspartner. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB; für Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten sie nicht.

Etwaigen abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Käufers in einer Bestellung oder in sonstigen Dokumenten oder Erklärungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen; eine gesonderte Zurückweisung im Einzelfall ist nicht erforderlich. Derartige abweichende oder ergänzende Bedingungen entfalten keinerlei Wirkung und sind für Kuzco in keiner Weise verbindlich. Die Ausführung einer Bestellung durch Kuzco gilt weder als Anerkennung der Bedingungen des Käufers noch als Änderung oder Ergänzung dieser AGB.

Haben Käufer und Kuzco einen gesonderten Vertrag über den Verkauf von Produkten geschlossen, so geht dieser Vertrag im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem gesonderten Vertrag vor.

 

1. Bestellungen, Annahme, Zahlungsbedingungen

1.1 Der Verkauf von Produkten erfolgt auf der Grundlage von Bestellungen, die der Käufer bei Kuzco einreicht. Jede Bestellung (i) hat unter anderem die je Produkt bestellte Stückzahl zu enthalten, (ii) unterliegt diesen AGB (Verweise in der Bestellung auf sonstige Bedingungen bleiben ohne Wirkung) und (iii) steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch Kuzco. Kuzco ist in keinem Fall verpflichtet, eine konkrete Bestellung anzunehmen; eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn Kuzco sie schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat.

1.2 Kuzco nimmt eine Bestellung erst nach Eingang vollständiger Unternehmensangaben des Käufers an, insbesondere (i) Firma und Geschäftsbezeichnung, (ii) Ansprechpartner und Telefonnummer, (iii) Rechnungsanschrift, (iv) E-Mail-Adresse sowie (v) Lieferanschrift einschließlich Anlieferungszeiten. Der Käufer sichert zu, dass Zahlungen nicht durch Dritte in seinem Namen erfolgen, es sei denn, Kuzco stimmt einer solchen Zahlung vorab schriftlich zu.

1.3 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Transportkosten, Fracht- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer, Ein- und Ausfuhrzölle sowie aller sonstigen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jedweder Art, die eine Behörde auf vom Käufer zu entrichtende Beträge erhebt. Der Käufer trägt sämtliche dieser Abgaben, Gebühren und Steuern; er trägt jedoch keine Steuern, die auf oder im Zusammenhang mit dem Einkommen, den Einnahmen, den Bruttoerlösen, dem Personal oder dem beweglichen oder unbeweglichen Vermögen oder sonstigen Vermögenswerten von Kuzco erhoben werden.

1.4 Etwaige Rabatte legt Kuzco nach billigem Ermessen fest. Wird ein Rabatt für den Erwerb einer bestimmten Menge oder eines bestimmten Sortiments an Produkten angeboten, ist Kuzco nicht verpflichtet, den Rabatt zu gewähren, wenn eine geringere Menge oder ein anderes Sortiment als das angebotene bestellt wird.

1.5 Bestellungen können ohne schriftliche Zustimmung von Kuzco weder storniert noch geändert werden. Beruhen Preise, Rabatte oder Daten auf einem offensichtlichen Irrtum, darf Kuzco den Irrtum berichtigen oder die Bestellung nach billigem Ermessen stornieren. Bestellungen müssen mindestens 3.500 € für die Erstbestellung und 1.000 € für jede Folgebestellung betragen.

1.6 Sämtliche Produkte werden versandgerecht in Standardverpackungen verpackt, mit der in der Bestellung angegebenen Lieferanschrift gekennzeichnet und an den Käufer oder den vom Käufer benannten Spediteur übergeben. Benennt der Käufer keinen Spediteur, beauftragt Kuzco diesen nach ihren üblichen Versandgepflogenheiten. Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung innerhalb der Europäischen Union CPT (Incoterms 2020 oder spätere Fassung) an einen vereinbarten Ort oder außerhalb der Europäischen Union EXW Bleiswijk oder an einen anderen, von Kuzco nach billigem Ermessen bestimmten Ort (Incoterms 2020 oder spätere Fassung). Sämtliche Transportkosten, einschließlich Fracht, Versand und Versicherung, trägt der Käufer. Die Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Frachtführer wegen Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung der Produkte obliegt ausschließlich dem Käufer und erfolgt auf dessen Kosten und Risiko.

1.7 Auf Anfrage kann Kuzco Produkte auch in Länder außerhalb der Europäischen Union versenden, jedoch nur in hierfür freigegebene Länder und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kuzco. Kuzco kann derartige Anfragen nach billigem Ermessen annehmen oder ablehnen. Diese AGB gelten auch für solche Geschäfte; der Käufer ist für die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften, einschließlich Import- und Exportdokumentation, Gebühren, Zölle und sonstiger Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Produkte, verantwortlich. Die für die Preisgestaltung und sonstige in diesen AGB genannten Zwecke (insbesondere Ziffern 1.5, 1.8 und 5.7) maßgebliche Währung wird in diesem Fall in der Auftragsbestätigung durch Kuzco angegeben.

1.8 Die Zahlung kann per Banküberweisung oder über die Website per iDeal, Visa, Mastercard, American Express, Apple Pay, Google Pay, Maestro, Union Pay oder PayPal erfolgen; Schecks werden nicht akzeptiert. Kunden, die eine Bestellung im Wert von 5.000 € oder mehr aufgeben, können einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. Bei einer Bestellung im Wert von 10.000 € oder mehr ist der Käufer verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu leisten. Kuzco behält sich vor, für bestellte Produkte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer und der Nummer der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnungsnummer zu leisten.

1.9 Mit der Lieferung der Produkte hat Kuzco ihre Verpflichtungen aus der Bestellung erfüllt, es sei denn: (a) es werden ohne Verschulden des Käufers unzutreffende oder zu wenig Produkte geliefert; oder (b) die Produkte sind ohne Verschulden des Käufers mangelhaft. Tritt einer dieser Fälle ein, hat der Käufer Kuzco gemäß Ziffer 2 zu unterrichten. Werden unzutreffende oder zu wenig Produkte oder die Produkte in schlechtem Zustand geliefert und beanstandet der Käufer dies gemäß Ziffer 2, bleibt der Käufer gleichwohl für den in Rechnung gestellten Betrag für die vertragsgemäß gelieferten Produkte zahlungspflichtig.

1.10 Kuzco liefert ausschließlich bis Bordsteinkante an der Lieferanschrift; die Ware wird auf einer Palette verpackt geliefert. Für Lieferungen, bei denen eine Hebebühne erforderlich ist und/oder die an eine Wohnanschrift erfolgen, wird je Lieferung ein Zuschlag erhoben. Zusätzliche Abladedienstleistungen können gegen Aufpreis beauftragt werden.

1.11 Die Kollektion der Produkte von Kuzco ist unter https://kuzcoartmaison.com/ einsehbar. Einzelne Artikel des Sortiments können eingestellt, aus der Produktion genommen und/oder vorübergehend nicht vorrätig sein. Für den After-Sales-Service erreicht der Käufer Kuzco unter info@kuzcoartmaison.com.

1.12 Der Käufer zahlt die Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Rechnung von Kuzco; in jedem Fall müssen Rechnungen – sofern Kuzco nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart – spätestens fünf (5) Kalendertage vor dem geplanten Liefertermin beglichen sein. Ein Skonto für vorzeitige Zahlungen wird nicht gewährt, sofern Kuzco nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

1.13 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kuzco aus irgendeinem Grund zurückzubehalten. Der Käufer zahlt Rechnungen ohne Abzug, Minderung, Aufrechnung oder Widerklage; unberührt bleibt das Recht des Käufers zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

1.14 Rechnungsbeanstandungen sind schriftlich einzureichen und müssen Kuzco innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zugehen. Eine Beanstandung setzt die Zahlungspflicht des Käufers nicht aus. Hält Kuzco die Beanstandung für berechtigt, schreibt Kuzco dem Käufer den entsprechenden Betrag gut.

1.15 Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, kommt er ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung in Verzug; der geschuldete Betrag wird sofort fällig. Auf den geschuldeten oder offenen Betrag wird ab dem ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ein Zinssatz von einem Prozent (1 %) pro Monat oder der gesetzliche Verzugszinssatz bei Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), je nachdem, welcher höher ist, berechnet. Daneben hat Kuzco Anspruch auf die Verzugspauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Sämtliche von Kuzco zur Beitreibung fälliger Beträge aufgewandten Anwalts- und sonstigen Kosten trägt der Käufer im Rahmen von § 288 Abs. 4 BGB.

1.16 Bei Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich fälliger Beträge oder Kosten ist Kuzco berechtigt, weitere Lieferungen von Produkten aufzuschieben und/oder zurückzustellen, ohne für etwaige dem Käufer entstehende Schäden zu haften. Die Aufrechnung durch den Käufer gegen Forderungen von Kuzco mit einer eigenen oder behaupteten Forderung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Kuzco zulässig; unberührt bleibt die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

1.17 Kuzco ist berechtigt, eine Bestellung oder die Versendung der Produkte jederzeit aufzuschieben oder zu stornieren; im Falle einer Stornierung erstattet oder schreibt Kuzco dem Käufer den Kaufpreis für bereits bezahlte, jedoch noch nicht gelieferte Produkte gut. Kuzco wird den Käufer über eine solche Aussetzung oder Stornierung nach Möglichkeit mit angemessener Frist vorab informieren. Kuzco haftet nicht für Schäden, insbesondere besondere, Folge- oder mittelbare Schäden (wie entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen), die dem Käufer infolge einer solchen Aussetzung oder Stornierung entstehen; eine solche Aussetzung oder Stornierung stellt keine Pflichtverletzung oder Verzug von Kuzco dar. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8 bleiben unberührt.

 

2. Lieferung; nicht vertragsgemäße Produkte

2.1 Alle von Kuzco kommunizierten oder bestätigten Liefertermine sind annähernd. Kuzco haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports, soweit nicht eine Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Kuzco kann Lieferungen im Falle von Produktionsstörungen, die die Menge oder Qualität der hergestellten Produkte beeinträchtigen, aufschieben. Dauert eine solche Verzögerung länger als drei (3) Kalendermonate, kann jede Partei die Bestellung stornieren. Im Falle einer Stornierung haftet Kuzco nicht für etwaige Verluste des Käufers, insbesondere nicht für besondere, Folge- oder mittelbare Schäden (wie entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen), soweit nicht zwingende Haftungstatbestände eingreifen.

2.2 Nimmt der Käufer die Produkte nicht an oder unterlässt er die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, befindet er sich gemäß §§ 293 bis 296 BGB in Annahmeverzug und haftet Kuzco in vollem Umfang für sämtliche hieraus entstehenden Schäden und Verluste, insbesondere – jedoch nicht abschließend – für Transportkosten, zusätzliche Lager-, Handlings- und Versicherungskosten (§ 304 BGB). Für eine (erneute) Zustellung kann Kuzco die vorherige Zahlung sämtlicher vorstehend genannten Kosten verlangen.

2.3 Kuzco kann verfügbare Produktbestände nach billigem Ermessen unter ihren bestehenden oder potenziellen Käufern zuteilen, ohne dass hieraus eine Haftung für die gewählte Zuteilungsmethode, deren Umsetzung oder eine Nichterfüllung erwächst. Kuzco ist berechtigt, dem Käufer – soweit zumutbar – Teillieferungen ohne Haftung oder Vertragsstrafe zu erbringen. Jede Lieferung stellt einen gesonderten Kauf dar; der Käufer ist zur Zahlung der gelieferten Produkte verpflichtet, unabhängig davon, ob diese Lieferung die Bestellung ganz oder teilweise erfüllt.

2.4 Der Käufer erkennt an, dass je nach verwendetem Material, Gestaltung der Produkte oder aus sonstigen Gründen geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und/oder Konstruktion auftreten können. Die von Kuzco gezeigten, beigefügten oder angekündigten Muster, Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben geben die Produkte lediglich allgemein wieder. Abweichungen, die dazu führen, dass die tatsächliche Ausführung in gewissem Umfang von den Mustern, Abbildungen, Zeichnungen oder Maßangaben abweicht, ohne die technische und ästhetische Gestaltung der Produkte wesentlich zu verändern, berechtigen den Käufer weder zur Zurückweisung der gelieferten Produkte noch zur Zurückhaltung der Zahlung und stellen keine Pflichtverletzung von Kuzco dar.

2.5 Kuzco ist bestrebt, die Produkte innerhalb der vereinbarten Frist oder zum vereinbarten Termin zu liefern. Liefertermine oder sonstige Leistungen von Kuzco sind jedoch lediglich Schätzwerte und stellen keine Fixtermine im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Eine nicht innerhalb der Lieferfrist oder zum angegebenen Liefertermin erfolgte Lieferung – gleich aus welchem Grund – begründet für den Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz, soweit nicht eine Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Anlieferung hat der Käufer den Zustand der Verpackung zu prüfen; bei sichtbaren Mängeln hat er die Verpackung in Anwesenheit des Frachtführers zu öffnen und die Produkte auf Beschädigung zu kontrollieren.

2.6 Entsprechen die gelieferten Produkte nach der vernünftigen Einschätzung des Käufers nicht den bestellten Produkten, sind sie mengenmäßig unvollständig oder weisen sie Mängel auf, die nicht durch den Käufer zu vertreten sind, so hat der Käufer Kuzco unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Lieferdatum – per E-Mail an info@kuzcoartmaison.com zu unterrichten. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Beanstandungen werden nicht bearbeitet; die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt und wird durch die vorstehende Frist konkretisiert. Jede Beanstandung ist so konkret wie möglich zu beschreiben und durch ein digitales Bild zu belegen, das der E-Mail beizufügen ist. Jede Lieferung gilt als gesonderte Transaktion; Beanstandungen einer bestimmten Lieferung berühren weder vorangegangene noch künftige Lieferungen. Hält Kuzco die Beanstandung nach vernünftigem Ermessen für berechtigt, wird Kuzco nach eigener Wahl: (i) das mangelhafte oder fehlende Produkt ersetzen (Nacherfüllung durch Ersatzlieferung, § 439 Abs. 1 BGB) oder (ii) dem Käufer den Kaufpreis des betreffenden Produkts gutschreiben.

2.7 Mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Produkte – dies beurteilt Kuzco nach billigem Ermessen gemäß Ziffer 2.6 – dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Kuzco oder auf ausdrückliche Aufforderung von Kuzco und auf Kosten von Kuzco zurückgesandt werden. Gehen die Produkte nicht innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Erteilung der Rücksendegenehmigung bei Kuzco ein, gilt die Beanstandung als zurückgenommen; Kuzco ist in diesem Fall nicht zur Rückerstattung, Gutschrift oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle einer Ersatzlieferung oder Rücknahme mangelhafter Produkte trägt der Käufer die Kosten für Montage, Demontage, Wiederinstallation, Anpassung technischer Installationen und sonstige damit zusammenhängende Aufwendungen.

2.8 Der Käufer hat sämtliche Verkaufslieferungen zu dokumentieren. Er hat seine Vertriebs- und Verkaufsunterlagen für einen Zeitraum von mindestens sieben (7) Jahren aufzubewahren; die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§§ 257 HGB, 147 AO) bleiben unberührt. Die Unterlagen sind auf Verlangen von Kuzco vorzulegen, insbesondere wenn ein Produktrückruf erforderlich wird.

2.9 Kuzco ist berechtigt, den Käufer zu verpflichten, Produkte, die mangelhaft sind oder nach vernünftigem Ermessen als mangelhaft anzusehen sind, innerhalb einer von Kuzco festzusetzenden angemessenen Frist aus dem Markt zu nehmen. Sämtliche mit einem solchen Rückruf verbundenen Kosten und Aufwendungen trägt der Käufer. Die Mitwirkungs- und Informationspflichten des Käufers nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) bleiben unberührt.

 

3. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

3.1 Kuzco behält sich gemäß § 449 Abs. 1 BGB das Eigentum an allen gelieferten Produkten vor, bis der Kaufpreis einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten vollständig gezahlt ist. Bei unbeglichenen Rechnungen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus auf alle zuvor gelieferten und bereits bezahlten Produkte (Kontokorrentvorbehalt). Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen (»Vorbehaltsware«), dürfen ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung ist unzulässig.

3.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und gegen die branchenüblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Diebstahl, Explosionen und Wasserschäden, zur Neuwertversicherung auf eigene Kosten zu versichern und versichert zu halten. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus diesen Versicherungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an Kuzco ab; Kuzco nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen von Kuzco legt der Käufer eine Kopie der Versicherungspolice vor.

3.3 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder hat Kuzco begründeten Anlass zur Annahme, dass er diese nicht erfüllen wird, ist Kuzco berechtigt, die Vorbehaltsware vom Käufer oder von Dritten, die die Ware für den Käufer in Besitz halten, herauszuverlangen und die Geschäftsräume des Käufers zur Abholung zu betreten. Kuzco ist berechtigt, die Vorbehaltsware einzubehalten, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen, Kosten und Schadensersatz vollständig gezahlt ist, oder sie bestmöglich freihändig zu verwerten, wobei der Netto-Verwertungserlös auf den vom Käufer geschuldeten Gesamtbetrag anzurechnen ist. Die Rücknahme der Vorbehaltsware ist erst dann als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, wenn Kuzco dies ausdrücklich erklärt.

3.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter über die Vorbehaltsware hat der Käufer den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und Kuzco unverzüglich schriftlich zu unterrichten; zugleich überlässt der Käufer Kuzco die zur Durchsetzung ihrer Rechte – insbesondere im Rahmen einer Interventionsklage nach § 771 ZPO – erforderlichen Unterlagen.

 

4. Gewährleistung

4.1 Kuzco gewährleistet, dass sie Produkte liefert, die in allen wesentlichen Punkten den auf der Kuzco-Website veröffentlichten Spezifikationen entsprechen; Ziffer 2.4 bleibt unberührt. Kuzco gewährleistet, dass die Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unter Beachtung der mitgelieferten (Installations-)Anleitungen sowie unter Berücksichtigung der Produktspezifikationen zum Zeitpunkt der Lieferung und für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab Lieferdatum frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind und in allen wesentlichen Punkten den Produktspezifikationen entsprechen (Gewährleistungsfrist entsprechend § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Geringfügige Abweichungen der Produkte in Abmessungen, Gewicht, Mengen, Farben oder anderen Merkmalen gelten entsprechend den einschlägigen Branchennormen nicht als Mangel. Mängel, die auf unsachgemäßem Gebrauch, Nachlässigkeit, missbräuchlicher Verwendung, vorsätzlicher Beschädigung oder auf Farbveränderungen infolge des Kontakts mit Wasser, Parfum, Seife oder Reinigungsmitteln beruhen, sind nach vernünftigem Ermessen von Kuzco von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der geltend gemachte Mangel auf missbräuchlicher Verwendung, Vernachlässigung, unsachgemäßer Installation oder Reinigung, einem Unfall, unsachgemäßer Lagerung oder auf Reparaturen oder Veränderungen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Kuzco oder auf nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des konkreten Produkts beruht. Wird dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt, dient dieses lediglich der Veranschaulichung des allgemeinen Typs und der Qualität der Produkte; es begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend, dass die Produkte dem Muster oder Modell vollständig entsprechen müssen (§ 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB bleibt unberührt).

4.2 Unbeschadet der Bestimmungen in den Ziffern 2 und 4.1 ist der Käufer im Falle eines Mangels eines Produkts im Sinne von Ziffer 4.1 und innerhalb der Gewährleistungsfrist von vierundzwanzig (24) Monaten ab Lieferdatum, der nicht auf missbräuchlicher Verwendung, Vernachlässigung, unsachgemäßer Installation oder Reinigung, einem Unfall, unsachgemäßer Lagerung oder auf Reparaturen oder Veränderungen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Kuzco oder auf nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des konkreten Produkts beruht und der vom Käufer nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Lieferdatum entdeckt wurde oder entdeckt werden konnte, verpflichtet, Kuzco hiervon unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Kenntniserlangung oder fahrlässiger Unkenntnis – per E-Mail an info@kuzcoartmaison.com zu unterrichten. Hält Kuzco die Beanstandung nach vernünftigem Ermessen für berechtigt, wird Kuzco nach eigener Wahl: (i) dem Käufer eine Gutschrift in Höhe von bis zu 30 % des in Rechnung gestellten Preises der betreffenden Produkte erteilen oder (ii) das mangelhafte Produkt ersetzen (Nacherfüllung durch Ersatzlieferung, § 439 Abs. 1 BGB).

4.3 Der Käufer gibt die Gewährleistung von Kuzco in dieser Form an seine Kunden weiter. Der Käufer darf seinen Kunden keine weitergehende Gewährleistung einräumen als die ausdrückliche Gewährleistung von Kuzco. Der Käufer stellt Kuzco hinsichtlich einer etwaigen, über die Gewährleistung von Kuzco gegenüber dem Käufer hinausgehenden Gewährleistung gegenüber seinen Kunden vollumfänglich frei. Der Käufer hält sich jederzeit an die einschlägigen (verbraucher-)rechtlichen Vorschriften; die zwingenden Ansprüche aus §§ 445a, 445b BGB (Rückgriff des Verkäufers in der Lieferkette) bleiben unberührt.

4.4 Soweit die Produkte für den vom Käufer oder dessen Kunden beabsichtigten Gebrauch eine zusätzliche Zertifizierung, Prüfung oder Typgenehmigung erfordern, hat der Käufer sicherzustellen, dass diese Anforderungen erfüllt sind; der Käufer und sein Kunde stellen Kuzco von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen im Zusammenhang mit solchen zusätzlichen Anforderungen frei.

4.5 Vorbehaltlich der Ausschlüsse und Beschränkungen in den vorstehenden Ziffern und in Ziffer 8 bestimmt sich nach den vorstehenden Regelungen die gesamte Haftung von Kuzco für mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Produkte abschließend. Die zwingenden gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

4.6 Die Produkte werden vom Käufer »wie besehen« (as-is) gekauft; außer in dem in Ziffer 4.1 vorgesehenen Umfang übernimmt Kuzco keine Gewährleistung für die Produkte, insbesondere nicht für die Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck. Die zwingenden Bestimmungen über die Beschaffenheit der Sache (§§ 434, 475 Abs. 1 BGB) bleiben unberührt.

 

5. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

5.1 Sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an der Marke Kuzco, den Produkten und zugehörigen Unterlagen – einschließlich, jedoch nicht abschließend, Designs, Know-how, Patenten, Geschäftsbezeichnungen, Geschäftsgeheimnissen, Domainnamensrechten, Markenrechten und Urheberrechten (»Schutzrechte«) – stehen Kuzco oder – soweit zutreffend – ihren Lieferanten bzw. Lizenzgebern zu und verbleiben bei diesen. Der Käufer bestätigt, die digitale Markenrichtlinie von Kuzco unter https://kuzcoartmaison.com/digital-policy gelesen zu haben und zu befolgen.

5.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die von Kuzco gelieferten Produkte anderweitig nachbauen oder Imitationen herstellen zu lassen, die sich nur in Details von den gelieferten Produkten unterscheiden, oder sich an solchen Handlungen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. Schutzrechte an Skizzen, Entwürfen, Mustern oder Prototypen in jedem Bearbeitungsstadium, die dem Käufer geliefert oder gezeigt werden, verbleiben ausschließlich und uneingeschränkt bei Kuzco; eine Nutzung ist nur in schriftlich vereinbartem Umfang und ausschließlich zu dem dort festgelegten Zweck zulässig und auf erstes Anfordern von Kuzco unverzüglich zurückzugeben. Eine gestattete Nutzung bewirkt keine Übertragung von Schutzrechten.

5.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kuzco darf der Käufer weder Abbildungen, Designs, Broschüren, Videos und sonstige Materialien vervielfältigen noch die Informationen auf der Kuzco-Website nutzen. Eine Zustimmung von Kuzco berührt nicht die Rechte des Urhebers oder sonstigen Rechtsinhabers an den zur Verfügung gestellten Informationen.

5.4 Der Käufer unterrichtet Kuzco unverzüglich schriftlich über angedrohte oder eingeleitete rechtliche Schritte gegen ihn im Zusammenhang mit Schutzrechten von Kuzco oder – soweit zutreffend – ihren Lieferanten bzw. Lizenzgebern.

5.5 Der Käufer unterrichtet Kuzco unverzüglich schriftlich, sobald er von einer möglichen Verletzung oder rechtswidrigen Nutzung (oder deren Möglichkeit) der Schutzrechte von Kuzco oder – soweit zutreffend – ihrer Lieferanten bzw. Lizenzgeber Kenntnis erlangt; die Mitteilung hat die (potenziell) verletzende Handlung des Dritten vollständig zu beschreiben und – soweit verfügbar – vollständige Angaben zu der betreffenden Partei zu enthalten.

5.6 Kuzco ist ausschließlich berechtigt, nach eigenem Ermessen Maßnahmen – einschließlich gerichtlicher Schritte – gegen Schutzrechtsverletzungen zu ergreifen. Der Käufer darf ohne schriftliche Ermächtigung von Kuzco keine solchen Maßnahmen ergreifen. Sämtliche von Kuzco eingeleiteten Maßnahmen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Auslagen von Kuzco; sämtliche erlangten Beträge – sei es durch Urteil, Vergleich oder in sonstiger Weise – stehen ausschließlich Kuzco zu. Auf Verlangen von Kuzco unterzeichnet der Käufer alle erforderlichen Dokumente, sagt als Zeuge zu allen relevanten Fragen aus und wirkt in sonst erforderlicher und zweckmäßiger Weise an der Rechtsverfolgung mit; Kuzco erstattet dem Käufer die hierdurch entstandenen angemessenen Aufwendungen.

5.7 Verletzt der Käufer ein Schutzrecht im Sinne dieser Ziffer 5, ist Kuzco berechtigt, vom Käufer eine sofort fällige und nicht aufrechenbare Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 € (einhunderttausend Euro) für jeden Einzelfall der Verletzung und von 10.000 € (zehntausend Euro) für jeden Tag, an dem die Verletzung fortdauert, zu verlangen; die Vertragsstrafe richtet sich nach §§ 339 ff. BGB. Das Recht von Kuzco, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt; die Vertragsstrafe ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen. Die gerichtliche Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB bleibt vorbehalten, soweit es sich nicht um einen beiderseitigen Handelskauf im Sinne von § 348 HGB handelt.

 

5.8 Marken

5.8.1 Die Marke »Kuzco Art Maison« sowie das Kuzco-Logo sind international geschützte Kennzeichen von Kuzco, ihren Tochter-, verbundenen oder Schwestergesellschaften sowie sonstigen mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne des Markengesetzes (MarkenG) sowie der Unionsmarkenverordnung (VO (EU) 2017/1001).

5.8.2 Der Käufer wird die Kuzco-Marken weder beeinträchtigen noch die Nutzung, Eintragung oder Anmeldung dieser Marken durch Kuzco – allein oder in Verbindung mit anderen Worten oder ähnlichen Kennzeichen – weltweit anfechten. Der Käufer wird die Kuzco-Marken weder schädigen noch missbräuchlich verwenden oder beeinträchtigen. Der aus der Nutzung eines Bestandteils einer Kuzco-Marke entstehende Goodwill kommt ausschließlich Kuzco zugute und steht ausschließlich Kuzco zu.

5.8.3 Der Käufer darf die Kuzco-Marken bei der Verkaufsförderung von Kuzco-Produkten sowie in einer Übersicht der von ihm angebotenen Marken verwenden. In Werbemaßnahmen dürfen die Kuzco-Marken ausschließlich in Verbindung mit »Fachhändler« oder »Verkaufsstelle« genutzt werden. Die Darstellung der Kuzco-Marken muss den marktüblichen Gepflogenheiten entsprechen. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Gesellschaft oder sonstige Rechtseinheit zu gründen, deren Firma eine Kuzco-Marke oder eine ähnliche Bezeichnung enthält.

5.8.4 Der Käufer nimmt nicht an Handelsmessen oder Konferenzen teil, bei denen er sich unter Verwendung einer Kuzco-Marke oder eines damit vergleichbaren Kennzeichens profiliert.

5.8.5 Der Käufer wirkt mit Kuzco vollumfänglich und nach Treu und Glauben zusammen, um die Rechte von Kuzco an den Kuzco-Marken zu sichern, zu erhalten und zu schützen. Auf erstes Anfordern von Kuzco unterzeichnet der Käufer alle Dokumente und nimmt alle sonstigen Handlungen vor, die Kuzco vernünftigerweise für erforderlich oder zweckmäßig hält, um die Bestimmungen dieser AGB hinsichtlich des Eigentums, der Nutzung oder der Eintragung der Kuzco-Marken umfassend wirksam werden zu lassen oder umzusetzen.

5.8.6 Der Käufer befolgt alle Weisungen von Kuzco im Rahmen dieser Ziffer 5 und beseitigt oder passt jede Nutzung der Kuzco-Marken an, die den vorstehenden Anforderungen nicht entspricht, nach Vorgabe von Kuzco.

 

6. Websites und Vermarktung von Kuzco-Produkten

6.1 Um den bestmöglichen Kundenservice zu gewährleisten, die Luxusqualität und das hochwertige Niveau der Distribution und des Verkaufs der Produkte zu sichern sowie die Authentizität und das einzigartige Design der Produkte zu schützen, stimmt der Käufer im Hinblick auf den Vertrieb der Produkte folgenden Regelungen zu, die Teil eines selektiven Vertriebssystems im Sinne der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) 2022/720) und der Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH zu Luxuswaren (insbesondere EuGH, Urteil vom 6.12.2017 – C-230/16, Coty Germany / Parfümerie Akzente) sind:

6.1.1 Kuzco genehmigt alle Websites, auf denen die Produkte verkauft werden; die Genehmigung richtet sich nach objektiven, qualitativen und technischen Kriterien, die diskriminierungsfrei angewendet werden. Kuzco ist berechtigt, diese Kriterien einseitig von Zeit zu Zeit anzupassen, hat den Käufer jedoch vorab schriftlich zu informieren und ihm eine angemessene Frist zur Umsetzung etwaiger zusätzlicher Anforderungen einzuräumen.

6.1.2 Der Käufer entwickelt, betreibt oder registriert keine Websites unter einem Domainnamen, der den Bestandteil »Kuzco« – auch in abgewandelter Schreibweise – oder eine zur Verwechslung geeignete Bezeichnung enthält.

6.1.3 Der Käufer berücksichtigt in seinen Werbe-, Promotions-, Marketing- und Verkaufsaktivitäten die Qualität, den hochwertigen und luxuriösen Charakter der Kuzco-Marke und der Produkte. Der Käufer darf ausschließlich Marketingmaterialien verwenden, die von Kuzco bereitgestellt oder genehmigt wurden. Nutzt der Käufer Werbe-, Promotions- oder Marketingmaterialien, die nicht vorab von Kuzco genehmigt wurden, liegt eine Verletzung dieser AGB vor; Kuzco ist berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen, Bestellungen zu beenden und/oder vollen Schadensersatz zu verlangen.

6.1.4 Der Käufer informiert Kuzco vorab über sämtliche kommerziellen und marketingbezogenen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kuzco-Marke und den Produkten (einschließlich, jedoch nicht abschließend, aller Social-Media-Aktivitäten).

6.1.5 Der Käufer hält sich jederzeit an die Weisungen von Kuzco hinsichtlich Inhalt und Art der Vermarktung der Produkte, die Kuzco von Zeit zu Zeit erlässt, und beachtet alle einschlägigen zwingenden Gesetze und Vorschriften – insbesondere das UWG, das HWG (soweit einschlägig) sowie die Preisangabenverordnung (PAngV).

6.1.6 Der Käufer beseitigt oder passt jede Werbung oder Promotion der Produkte an, die den vorstehenden Anforderungen nicht entspricht, nach Vorgabe von Kuzco.

6.2 Der Umfang, in dem die Kuzco-Marken und Produkte auf den Websites des Käufers (»Website«) präsentiert werden, hat in einem angemessenen Verhältnis zum aktuellen Geschäftsvolumen mit den Produkten zu stehen. Abbildungen und sonstige hinzuzufügende Informationen sind vorab von Kuzco zu genehmigen. Der Käufer darf den Namen Kuzco weder in einem Domainnamen noch als Bezeichnung einer Unterseite »Kuzco« ohne schriftliche Zustimmung von Kuzco verwenden. Kuzco ist Inhaberin der Urheberrechte an den Produktfotos und Stilaufnahmen, die Kuzco in ihrem Werbematerial und auf ihrer Website verwendet. Kuzco kann auf Anfrage des Käufers nach billigem Ermessen Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen gewähren; solche Ausnahmen werden nur wirksam, wenn sie dem Käufer schriftlich erteilt werden.

6.3 Die Identität des Käufers muss auf seinen Websites stets deutlich sichtbar sein, um jede Verwechslung hinsichtlich der Identität des Website-Betreibers zu vermeiden. Unter keinen Umständen darf die Verwendung von Kuzco-Marken, Produktfotos, Stilaufnahmen und sonstigen auf Kuzco verweisenden Darstellungen bei Besuchern der Website Verwechslungen hinsichtlich der Identität des Website-Betreibers hervorrufen. Website-Landingpages sind stilistisch gemäß dem vom Käufer üblicherweise genutzten Layout zu gestalten.

6.4 Ohne schriftliche Zustimmung von Kuzco darf der Käufer Internetnutzer nicht unter Verwendung der Kuzco-Marken auf eine Seite der Website führen, auf der zugleich der Verkauf von Nicht-Kuzco-Produkten beworben wird.

6.5 Deep-Links auf die Website von Kuzco sind zulässig. Framed Links (eingebettete Links) auf die Website von Kuzco sind zulässig, sofern Kuzco dem Käufer nicht ausdrücklich mitteilt, dass sie mit dieser Nutzung nicht einverstanden ist. »Home«-Schaltflächen dürfen ausschließlich zur Startseite der jeweiligen Website führen.

 

7. Beendigung und Rechtsfolgen

7.1 Kuzco kann, unbeschadet ihres Rechts auf Schadensersatz, jede Bestellung oder jeden Vertrag mit dem Käufer durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) beenden, wenn der Käufer mit einer wesentlichen Verpflichtung gegenüber Kuzco in Verzug ist und es unterlassen hat, diesen Verzug – soweit eine Abhilfe rechtlich noch möglich und nach geltendem Recht erforderlich ist – binnen vierzehn (14) Tagen ab Mahnung durch Kuzco zu beheben. Zu den wesentlichen Verpflichtungen zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – Pflichten zur rechtzeitigen Zahlung fälliger Beträge, zum Schutz der Schutzrechte und zur Vertraulichkeit.

7.2 Kuzco kann in jedem Fall jede Bestellung oder jeden Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer beenden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) der Käufer stellt einen Insolvenzantrag, über sein Vermögen wird das Insolvenzverfahren eröffnet, es wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt (§ 26 InsO), oder vergleichbare Ereignisse treten in Bezug auf den Käufer oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens in einer anderen Jurisdiktion als den Niederlanden ein; und/oder (ii) ein Gläubiger des Käufers pfändet, verwertet oder nimmt in Besitz das gesamte Vermögen oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Käufers; und/oder (iii) der Käufer wird aufgelöst, liquidiert oder stellt seinen Geschäftsbetrieb ganz oder in einem wesentlichen Teil ein oder es wird ein entsprechender Beschluss gefasst.

7.3 Wird eine Bestellung oder ein Vertrag beendet oder endet er auf sonstige Weise, einschließlich – jedoch nicht abschließend – durch Rücktritt, hat dies mindestens die folgenden Rechtsfolgen: (i) sämtliche Schulden des Käufers gegenüber Kuzco werden am Tag der Beendigung oder des Erlöschens der Bestellung oder des Vertrages sofort fällig; und (ii) der Käufer sorgt auf Verlangen von Kuzco dafür, dass sämtliche vertraulichen Informationen von Kuzco unverzüglich an Kuzco zurückgegeben und sämtliche sonstigen Dokumente betreffend diese Materialien unverzüglich zurückgegeben und/oder vernichtet werden und dass sämtliche elektronischen Daten, die solche Materialien enthalten oder wiedergeben, dauerhaft gelöscht werden; der Käufer behält keine Kopien, Auszüge, Zusammenfassungen oder sonstige Reproduktionen dieser Materialien oder Daten, weder ganz noch teilweise.

7.4 Die folgenden Ziffern bleiben in jedem Fall über die Beendigung oder das Erlöschen einer Bestellung, dieser AGB und etwaiger Verträge hinaus in Kraft: diese Ziffer 7 (Rechtsfolgen der Beendigung), Ziffer 5 (gewerbliche Schutzrechte), Ziffer 8 (Haftungsbeschränkung), Ziffer 9 (Vertraulichkeit) und Ziffer 11 (anwendbares Recht und Gerichtsstand).

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die Haftung von Kuzco ist auf die in Ziffer 4 bestimmten Gewährleistungspflichten beschränkt, es sei denn, ein Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kuzco, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten; Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf), für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für von Kuzco ausdrücklich übernommene Garantien.

8.2 Kuzco haftet nicht für Folge- oder mittelbare Schäden, insbesondere nicht für Schäden infolge verspäteter Lieferung, Schäden an anderen Gütern des Käufers oder Dritter, Schäden aus unsachgemäßem oder fahrlässigem Gebrauch der Produkte durch den Käufer oder dessen Kunden, entgangenen Umsatz, entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill oder Reputation, Nutzungsausfall, Zeitverlust, Stillstands- oder Verzögerungskosten, Unannehmlichkeiten, Verlust von Geschäftschancen oder sonstige wirtschaftliche Einbußen, und zwar unabhängig davon, ob die Haftung auf Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder einem sonstigen Rechtsgrund beruht. Die zwingenden Haftungstatbestände nach Ziffer 8.1 bleiben unberührt.

8.3 Soweit Kuzco gleichwohl zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt und übersteigt – nach Wahl von Kuzco – nicht (i) den Rechnungswert der gelieferten Produkte bzw. desjenigen Teils, durch den oder im Zusammenhang mit dem der Schaden verursacht wurde, oder (ii) den Betrag, der tatsächlich aus einer Versicherungspolice von Kuzco geleistet wird, sofern der Schaden dort gedeckt ist, oder (iii) einen Höchstbetrag von 50.000 €. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 8.1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Kardinalpflichten, Produkthaftungsgesetz, übernommene Garantien).

8.4 Schadensersatzansprüche gegen Arbeitnehmer, Organe oder Erfüllungsgehilfen von Kuzco oder ihrer Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit den Produkten oder diesen AGB sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der genannten Personen vorliegt oder Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die vorgenannten (natürlichen und juristischen) Personen können sich auf diesen echten Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) berufen.

8.5 Der Käufer stellt Kuzco und ihre verbundenen Unternehmen von sämtlichen Verlusten, Ansprüchen, Forderungen oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus einer Verletzung einer Vereinbarung oder dieser AGB durch den Käufer resultieren.

8.6 Ansprüche des Käufers gegen Kuzco im Zusammenhang mit oder aus Geschäften auf Grundlage dieser AGB verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen Forderungen aus offenen Rechnungen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für (i) Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, (iv) Ansprüche nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 445b, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie (v) Regressansprüche nach §§ 445a, 445b BGB.

 

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Der Käufer legt keine vertraulichen Informationen, die er von Kuzco oder ihren verbundenen Unternehmen erhalten hat, gegenüber Dritten offen. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen und Daten, die der Käufer von Kuzco erhält und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von denen der Käufer bei verständiger Würdigung weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulichen Charakter haben, ob technischer, kommerzieller oder finanzieller Art, einschließlich Angaben zu aktuellen oder potenziellen Kunden oder Partnern, geplanten Geschäftsvorgängen, Berichten, Plänen, Computerprogrammen, Dateien, Zeichnungen, Modellen, Know-how und sonstigen Informationen, die bei verständiger Würdigung als vertraulich anzusehen sind, sowie sämtlichen Unterlagen und Dateien, die solche Informationen enthalten. Vertrauliche Informationen umfassen in jedem Fall sämtliche Informationen betreffend die Produkte und die Schutzrechte. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) genießen zusätzlich den gesetzlichen Schutz.

9.2 Handelt der Käufer oder eines seiner Organe, verbundenen Unternehmen oder Mitarbeiter entgegen den Bestimmungen dieser Ziffer 9, ist der Käufer – ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf – zur Zahlung einer sofort fälligen und nicht aufrechenbaren Vertragsstrafe in Höhe von 150.000 € je Verstoß sowie 15.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß fortdauert, an Kuzco verpflichtet (§§ 339 ff. BGB). Das Recht von Kuzco, daneben vollständigen Schadensersatz und entgangenen Gewinn zu verlangen sowie die Erfüllung der Pflichten zu verlangen, bleibt unberührt; die Vertragsstrafe ist auf einen zuerkannten Schadensersatz anzurechnen. Die gerichtliche Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB bleibt vorbehalten, soweit es sich nicht um einen beiderseitigen Handelskauf im Sinne von § 348 HGB handelt.

9.3 Jede Partei erfüllt jederzeit ihre jeweiligen Verpflichtungen aus den einschlägigen datenschutzrechtlichen Gesetzen und Vorschriften – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679, DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – in Bezug auf sämtliche personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen AGB oder einem sonstigen Vertrag verarbeitet. Hierzu zählt auch die Einhaltung gültiger und aktueller Meldungen oder sonstiger behördlicher Anzeigen nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

 

10. Höhere Gewalt

10.1 Im Fall Höherer Gewalt ist Kuzco berechtigt, die Lieferung der Produkte ohne gerichtliche Mitwirkung nach billigem Ermessen auszusetzen. Eine solche Aussetzung verpflichtet Kuzco nicht zum Ersatz eines Schadens oder zu einer sonstigen Entschädigung gegenüber dem Käufer. Dauert die Höhere Gewalt länger als drei (3) Kalendermonate, ist jede Partei berechtigt, offene Bestellungen ohne Haftung gegenüber der anderen Partei zu beenden. Die Rechte aus § 275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) bleiben unberührt.

10.2 In diesen AGB bezeichnet »Höhere Gewalt« jede außerhalb des Einflussbereichs von Kuzco liegende Ursache – auch wenn sie vorhersehbar war –, die die vollständige oder teilweise Erfüllung einer Bestellung dauerhaft oder vorübergehend verhindert, verzögert oder erschwert, insbesondere – jedoch nicht abschließend – Naturkatastrophen, Feuer, Hochwasser, Krieg, Quarantänemaßnahmen, Epidemien, Pandemien, Bürgerkrieg, kriegerische Handlungen, terroristische Akte, Mobilisierung oder allgemeine militärische Einberufung, Streiks, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Erkrankungen von Beschäftigten, Transportprobleme, behördliche Regulierungen, inländische und/oder ausländische Maßnahmen oder Unterlassungen von Behörden, Import- und Exportbeschränkungen, Maschinenstörungen oder -unfälle, Rohstoffmangel am Markt, sonstige erhebliche Betriebsstörungen bei Kuzco, Cyberangriffe sowie die Unmöglichkeit der Leistung infolge Ausfalls von Herstellern der Produkte, Lieferanten von Kuzco oder von durch Kuzco eingeschalteten Personen oder Sachen. Im Fall Höherer Gewalt hat Kuzco Anspruch auf Zahlung für jede vor Eintritt des Ereignisses erbrachte Leistung.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Diese AGB sowie alle daraus hervorgehenden Verträge unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht und werden nach diesem ausgelegt. Da der Käufer Unternehmer ist, greift der Verbraucherschutz nach Art. 6 Rom I-VO nicht ein.

11.2 Die Parteien werden stets ihr Bestes tun, einen Streit einvernehmlich beizulegen, bevor eine Partei ein Schiedsverfahren oder ein sonstiges Streitbeilegungsverfahren einleitet.

11.3 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf diese AGB oder einen sonstigen Vertrag keine Anwendung.

11.4 Entsteht eine Streitigkeit oder ein Anspruch in Bezug auf eine Angelegenheit im Anwendungsbereich dieser AGB oder in Bezug auf Bestehen, Wirksamkeit, Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung dieser AGB und kann eine einvernehmliche Beilegung nach Ziffer 11.2 nicht erreicht werden, so werden sämtliche gerichtlichen Verfahren einer Partei gegen die andere Partei zur Durchsetzung eines Rechts oder einer Verpflichtung aus diesen AGB oder aus einem mit diesen AGB zusammenhängenden Sachverhalt einschließlich der hier vorgesehenen Produkte oder Leistungen ausschließlich vor dem zuständigen Gericht am Sitz von Kuzco geführt, sofern Kuzco nicht ihrerseits eine Streitigkeit vor das zuständige Gericht am Sitz des Käufers bringt (asymmetrische Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zur Brüssel Ia-Verordnung, VO (EU) Nr. 1215/2012). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausschließlich für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 38 ZPO.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Maßgeblich für den Kauf der Produkte durch den Käufer ist die auf https://kuzcoartmaison.com/ veröffentlichte Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers durch Kuzco gilt. Beim Verkauf und bei der Bewerbung von Kuzco-Produkten ist der Käufer an die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB gebunden.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Kuzco und der Käufer werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Absicht der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.

12.3 Der Käufer unterrichtet Kuzco unverzüglich schriftlich über (a) jeden Produkthaftungsanspruch oder jede produktbezogene Klage wegen behaupteter Konstruktions- oder Fertigungsmängel oder eines sonstigen nachteiligen Vorbringens zu den Produkten; sowie (b) etwaige potenzielle oder tatsächliche gerichtliche Verfahren oder behördliche Maßnahmen in Bezug auf die Produkte oder die Geschäftstätigkeit des Käufers oder von Kuzco.

12.4 Das Verhältnis der Parteien zueinander ist das von Verkäuferin und Käufer. Nichts in diesen AGB und keine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist so auszulegen, dass ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Gesellschafts-, Franchise- oder Joint-Venture-Verhältnis zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und den Arbeitnehmern oder Beauftragten der anderen Partei begründet oder impliziert würde. Dementsprechend ist der Käufer nicht befugt, Kuzco in irgendeiner Weise zu verpflichten, Haftungsverhältnisse einzugehen, Erklärungen, Garantien oder Zusicherungen abzugeben oder sonst für Kuzco aufzutreten. Jede Partei ist ausschließlich selbst für die Zahlung der Gehälter ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Lohnsteuereinbehalt und Sozialabgaben), die Arbeitnehmerentschädigung und sämtliche sonstigen Arbeitsbedingungen verantwortlich.

12.5 Diese AGB wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst. Die vorliegende deutsche Fassung dient ausschließlich Ihrer Information. Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der niederländischen Originalfassung und einer übersetzten Fassung ist die niederländische Fassung maßgebend, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des deutschen Rechts entgegenstehen.

Stand: April 2026